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Behandlungsablauf

Folgende Schritte gehören zum Procedere einer nach modernen Maßstäben durchgeführten Wurzelkanalbehandlung:


Schritt 1:

Diagnostik


Behandlungsablauf 01

Eine korrekte Diagnostik ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Zur Diagnostik in der Endodontie gehört eine möglichst präzise Feststellung des Krankheitszustandes:

Liegt eine irreversible Entzündung (Pulpitis) vor? Ist der Nerv abgestorben oder infiziert? Ist die Wurzelspitze bereits betroffen und dehnt sich der Prozess eventuell schon in das umliegende Gewebe (Periapex) hinein aus? Und nicht zu vergessen: Was war die Ursache für den Untergang des Nervs?

Auch wenn in der überwiegenden Zahl der Fälle Karies Auslöser ist, kommen fehlerhafte Restaurationen oder parodontale Phänomene (Infektion über tiefe Zahnfleischtaschen) in Frage. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Infektion einer tiefen Zahnfleischtasche die Wurzelkanalbehandlung alleine nicht ausreichen wird und nur die Therapie beider Krankheitsbilder zum Erfolg führen kann.


Schritt 2:

Trepanation (Eröffnung des Zahns)

Die Entfernung von Restaurationen (zum Beispiel Kronen) ist in der Regel notwendig; ggf. kann die Behandlung auch durch die Restauration durchgeführt werden.

In jedem Fall ist ein kariesfreier Zugang zur Nervhöhle (Pulpakavum) zu schaffen, was bei vorhandener Vitalität des Zahns unter Verwendung eines Lokalanästhetikums (Betäubung) geschieht. Bei der Behandlung ist eine absolute Trockenlegung des Zahns erforderlich, deshalb wird dieser mit einer Art Gummituch (Kofferdamm) vor Speichelzutritt isoliert.

Danach wird, bestimmt von der Anatomie des betreffenden Zahnes, die Nervhöhle eröffnet und ein geradliniger Zugang zum Kanaleingang oder zu den Kanaleingängen geschaffen. Die Eingänge der Wurzelkanäle können mit optischen Vergrößerungshilfen (Lupenbrille oder Dental-Mikroskop) aufgesucht und dargestellt werden.


Schritt 3:

Kanal­längen­bestimmung

Mit einem kleinen Instrument tastet man sich vorsichtig bis zur Wurzelspitze (physiologischer Apex) vor und kontrolliert dies mittels Röntgenaufnahme; alternativ wird mittels elektrometrischer Kanallängenbestimmung (keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung) gearbeitet.


Schritt 4:

Kanal­aufbereitung

Entsprechend der Kanalgeometrie wird das gesamte Kanalsystem aufbereitet: Das Ziel ist, das gesamte Weichgewebe in Kanal zu entfernen und keine toten Winkel und damit infiziertes Gewebe zu belassen.

Zwischen und während der Aufbereitung wird das Kanalsystem mit verschiedenen Lösungen desinfiziert. Hierbei wird die Wirkung der Desinfektionslösungen durch den Einsatz von Ultraschallgeräten verstärkt.

Behandlungsablauf 01

Behandlungsablauf 01


Schritt 5:

Medika­mentöse Zwischen­einlage

Die gesamte Wurzelkanalbehandlung in einer Sitzung abzuschließen, ist nur für wenige Fälle indiziert, d.h. in der Regel sind mehrere Sitzungen notwendig.

Bei akuten Prozessen ist die medikamentöse Zwischeneinlage unverzichtbar um eine vollständige Regeneration zu ermöglichen. Kriterium für ein Ende der Medikamenten-Einlage (Regeleistung der gesetzlichen Krankenkassen sind drei Wechsel) – sollten die Beschwerdefreiheit des Zahns und vollständig aufbereitete sowie trockene Kanäle sein.


Schritt 6:

Wurzel­füllung


Behandlungsablauf 01

Viele Methoden zur Füllung des Kanalsystems (Obturation) sind möglich (laterale Kondensation, Schilder-Technik, Continious Wave, Carrier-basierte Verfahren, etc).

Ein „dichter Verschluss“ bis zur Wurzelspitze, Blasenfreiheit der Wurzelfüllung, und ein verträgliches Material sind dabei zwingend erforderlich. Als geeignetes Material wird Guttapercha (eingedickter Saft der Palagiumbäume, ein Naturprodukt) angesehen.


Schritt 7:

Kontrolle

Nach der Wurzelfüllung ist immer eine Kontrolle angezeigt. Hier gibt es keine Alternative zur Röntgenaufnahme. Nach etwa vier Wochen sollte eine klinische Kontrolle erfolgen und bei Beschwerdefreiheit die endgültige Versorgung angestrebt werden.


Schritt 8:

endgültige Versorgung

Nach dem für die Behandlung notwendigen provisorischen Verschluss des Zahns sollte dieser nun endgültig stabil restauriert werden. Hier gilt es, prinzipielle Überlegungen anzustellen.

Eine adhäsiv verankerte (= geklebte) Füllung kann einen wurzelkanalbehandelten Zahn ggf. besser stabilisieren als konventionelle prothetische Lösungen (z. B. Krone).

Die Stabilisierung muss eventuell durch einen Stiftaufbau erfolgen, wobei die adhäsiv befestigten (= geklebten) Varianten (z.B. Glasfaserstifte) geeigneter sind als metallische Stifte. Glasfaserstiftaufbauten kommen den Eigenschaften des natürlichen Zahns am nächsten, werden aber von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht komplett bezahlt. Auch bei Versorgung mit einer Krone ist der adhäsive Kunststoff-Aufbau unverzichtbar, wenn man die beste Langzeitprognose für den eigenen Zahn erreichen möchte.


Komplikationen treten selten auf. Sie können aber verursacht werden durch:

  • Persistenz von Mikroorganismen
  • Unbehandelte Wurzelkanalabschnitte
  • Fortlaufen der chronischen Entzündung
  • Abbrechen eines Instrumentes
  • Perforation der Zahnsubstanz/Wurzel
  • Undichte Restaurationen (Leakage)

Meist reicht die Wiederholung der Wurzelkanalbehandlung (Revision) aus. Diese wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, stellt aber zumeist die beste Prognose für den entzündeten Zahn dar.

Die Kosten einer Revisionsbehandlung richten sich nach zeitlichem Aufwand und Materialeinsatz. Vorgeschichte des Zahnes und Zahnform sind hierbei die entscheidenden Faktoren.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Fall zu den Erfolgsaussichten, den Alternativen und dem zu erwartenden Kostenaufwand. Hierzu benötigen wir eine aktuelle orientierende Röntgenaufnahme. So können wir mit Ihnen das weitere Vorgehen abwägen.

In seltenen Fällen ist jedoch eine Wurzelspitzenresektion der letzte Ausweg, den eigenen Zahn zu retten. Dabei werden die geschädigte Zahnwurzelspitze und abgekapselte Knochenentzündungen durch einen äußeren, operativen Eingriff entfernt.

Eine solche Behandlung kann trotzdem als Routine-Eingriff gewertet werden, der meist erfolgreich mit der Erhaltung des Zahns abgeschlossen wird. Zwingende Voraussetzung für eine sichere Prognose ist hierbei allerdings ein keimfreies Wurzelkanalsystem. Eine Verbesserung der Prognose ist durch die mikrochirurgische Aufbereitung der Wurzel von der Wurzelspitzenseite aus mit einer anschließenden Füllung mit einem Spezialzement möglich. Diese Therapie wird von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet.

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